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Schadensersatz wegen Nichterfüllung
Bleibt der Besteller nach Meldung der Versandbereitschaft
mit der Übernahme des Kaufgegenstandes oder der Erteilung
des Versandauftrages oder der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtung
oder der Erstellung der vereinbarten Sicherheiten länger
als zwei Wochen in Verzug, so können wir Ihm schriftlich
eine Nachfrist von zwei Wochen setzen mir der Androhung, dass
wir nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist die Annahme der
Leistung ablehnen. Lässt der Besteller die Nachfrist
ungenutzt verstreichen, so sind wir berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung
zu verlangen. Stefan Bihn Computer-Systeme, -Service &
Support hat das Recht, unbeschadet der Möglichkeiten,
einen höheren tatsächlichen Schaden als Schadensersatz
zu verlangen; dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass ein
Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger
ist als die Pauschale.
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