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Unsere PC-Angebote Aug/Okt 2007 - Bihn Computer Systeme Service & Support - Ihr Computer Service Center in Mönchengladbach

Eine schöne sommerliche Zeit 2009 wünscht Bihn Computer Systeme Service & Support - PC-Systeme, Hardware & Software

Geschäftsbedingungen
-Stand 06.09.2007-
 

Allgem. Verkaufs-, Lieferungs- & Zahlungsbedingungen
Bihn Computer Systeme Service & Support


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Gewährleistung und Haftung

Stefan Bihn Computer-Systeme, -Service & Support übernimmt die Gewährleistung dafür, dass sämtliche Liefergegenstände frei von Materialfehlern sind, die bei normaler Verwendung und Bedienung auftreten. Für die einzelnen Produktgruppen gelten folgende Garantiezeiträume:
6 Monate auf alle Produkte die als Neuware und 3 Monate bei Geräten die als Gebrauchtware veräußert wurden.. Abweichende Fristen z.B. abweichende Garantiezeiten bei Gebrauchtgeräten werden auf dem Lieferschein und/oder Rechnung vermerkt und gelten bei Unterschrift oder Bezahlung als vereinbart. Die Garantie beginnt mit dem Tag der Rechnungsstellung und ist ab dann auf die einzelnen Positionen des Lieferumfangs anzuwenden. Im Übrigen gilt folgendes:
a)Der Kunde hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Mängel, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel hat er innerhalb einer Woche durch schriftliche Anzeige zu rügen.
b)Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung fehlerhafter Ware oder Ersatzlieferung.
c)Wenn wir eine uns gestellte angemessene Nachfrist verstreichen lassen, ohne den Mängel zu beheben oder Ersatz zu liefern oder wenn die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung unmöglich ist oder von uns verweigert wird, so steht dem Kunden nach seiner Wahl das Recht zu, Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.
d)Durch seitens des Kunden oder Dritten unsachgemäß vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben.
e)Ausgenommen von jeder Garantie sind Verschleißteile. Schadensersatzansprüche des Kunden aus Verschulden bei Vertragsabschluß, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn sie beruhen auf Vorsatz, grobem Verschulden durch uns oder einem unserer Erfüllungsgehilfen, diese Haftbegrenzung gilt für den Kunden entsprechend. Ist der Kunde Kaufmann und gehört der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes, so haften wir grundsätzlich nicht für Mängelfolgeschäden.
f)ein Garantieübergang auf Dritte wird ausgeschlossen